Allgemeine Geschäftsbedingungen

       1. Allgemeines

1.1.      Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren.

1.2.      Die nachfolgenden Bestimmungen über die Lieferung der Waren gelten sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen und umgekehrt.

1.3.      Sollten Teile dieser Bedingungen gesetzeswidrig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine
             Bestimmung deshalb rechtswidrig, weil sie zu umfangreich oder global formuliert ist, gilt jenes Maß als vereinbart, was gerade noch
             zulässig ist und der wegen Gesetzwidrigkeit wegfallenden Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.

        2. Vertragsabschluss

2.1.      Der Auftrag ist für den Besteller jedenfalls bindend, für uns erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Firmenleitung oder Rechnungslegung.

2.2.      Der die Bestellung annehmende Mitarbeiter kann keine verbindlichen Abmachungen über die Annahme von Waren „in Gegenrechnung“ oder
             „zur Verkaufsvermittlung“ treffen, auch nicht hinsichtlich des Preises. Solche Abmachungen bedürfen der Bestätigung und Besichtigung der
             Firmenleitung und können nur so Gültigkeit erlangen.

2.3.      Gebrauchtmaschinen werden grundsätzlich im Namen und Risiko des Vorbesitzers vermittelt. Die RMD Franz Prader GmbH wird unwiderruflich
             ermächtigt und verpflichtet, sämtliche für die vermittelten Gebrauchtmaschinen fälligen Zahlungen einschließlich Verzugszinsen entgegenzunehmen.
             Und erforderlichenfalls auch gerichtlich geltend zu machen.

2.4.      Angebote und Angaben über Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Technische Angaben, wie Maß-, Gewichts-
             und Leistungsangaben, Fassungsvermögen, Preisangaben, sowie Abbildungen sind annähernd und insofern unverbindlich.

       3. Preis

3.1.      Die Preise verstehen sich unverpackt und unverladen ab Firmensitz in St. Ulrich am Pillersee, ist im Preis ausdrücklich auch die Zulieferung inbegriffen,
             ist eine Zulieferung nur bis zur angegebenen Zustelladresse vom Preis mitumfasst. Eine weitere Verbringung ist nicht im Preis inkludiert.

3.2.      Alle Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisausgabe. Kostenänderungen bis zur Lieferung gehen zu Gunsten beziehungsweise zu
             Lasten des Käufers.

       4. Gefahrenübergang

4.1.       Alle Waren gelten ab unserem Firmensitz in St. Ulrich am Pillersee als verkauft.

4.2.       Die Lieferung gilt mit Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur als erfüllt. Verladung, Lieferung und Versand erfolgen in allen Fällen auf Gefahr
              des Käufers, auch dann, wenn „frei Empfänger“, „frei Bestimmungsort“, „frachtfrei bis“ oder dergleichen geliefert wird. Kann eine Ware aus verschiedenen
              Gründen (z.B. Schnee, schlechte Zufahrt, Unwetter, …) nicht ganz zum Käufer zugestellt werden, muss dieser die Ware auf eigene Kosten abholen
              beziehungsweise abholen lassen.

       5. Lieferung

5.1.      Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

5.2.      Teillieferungen sind möglich.

5.3.      Beanstandungen von Lieferschäden hat der Käufer der Ware beim Transportunternehmen / Spedition vorzubringen. Sollte unser Unternehmen die
             Lieferung zugesagt haben, muss die Beanstandung bei der RMD Franz Prader GmbH innerhalb von längstens 8 Tagen erfolgen.

5.4.      Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Käufers liegen, gehen zu Lasten und
             auf Kosten des Käufers.

5.5.      Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtungen, gelten vom Käufer als vorweg genehmigt, sofern es sich
             nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.

5.6.      Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere
             unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Käufers oder dessen Unterlieferanten entbinden die RMD Franz Prader GmbH von der Einhaltung der
             vereinbarten Lieferzeit.

5.7.      Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien die
             RMD Franz Prader GmbH für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne
             dass dem Käufer Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch die RMD Franz Prader GmbH entstehen.

5.8.      Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Käufer berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen
             Nachfrist mittels Schreiben vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch die
             RMD Franz Prader GmbH unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird,
             in beiden Fällen ist die RMD Franz Prader GmbH nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.

5.9.      Der RMD Franz Prader GmbH steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.

5.10.    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der RMD Franz Prader GmbH in St. Ulrich am Pillersee.

       6. Rücktritt und Stornogebühr

6.1.      Gibt uns der Käufer Anlass zum berechtigten Rücktritt vom Vertrag, ist eine Stornogebühr von 15% vereinbart. Ersatz für darüber hinausgehenden
             Schaden kann begehrt werden. Bei Sonderanfertigungen ist über die Stornogebühr hinaus Ersatz für bereits angefallene Aufwendungen zu leisten.
             Die RMD Franz Prader GmbH ist zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag jedenfalls auch dann berechtigt, wenn sich die Bonität des Käufers
             verschlechtert.

6.2.      Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht der RMD Franz Prader GmbH auch zu, wenn das Eintauschgerät zum Zeitpunkt der vereinbarten beziehungsweise
             tatsächlichen Übergabe der bestellten Ware nicht den Zustand aufweist, der bei Vertragsabschluss angegeben wurde.

6.3.      Im Falle des berechtigten Rücktritts sind bereits gelieferte Waren an die RMD Franz Prader GmbH zurückzustellen und ist Ersatz für die eingetretene
             Wertminderung sowie ein angemessenes Benützungsentgelt zu leisten.  Weiteres sind alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die im Hinblick
             auf die Einhaltung des Vertrages unternommen werden.

      7. Zahlungsbedingungen

7.1.     Zahlungen haben ausschließlich an die Firmenleitung zu erfolgen. Mangels anderer Vereinbarung hat die Zahlung binnen 8 Tagen ab Rechnungsstellung
            ohne Abzug zu erfolgen.

7.2.     Der Käufer ist nicht berechtigt Zahlungen wegen Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen
            zurückzuhalten. Wenn die Montage der Ware noch nicht erfolgt ist, beziehungsweise eine Nachlieferung noch zu erfolgen hat, muss der Käufer den auf die
            bereits gelieferte Ware entfallenden Kaufpreisanteil ohne Abzug bezahlen.

7.3.     Befindet sich der Käufer mit der vereinbarten Zahlung oder einer sonstigen Leistung im Verzug, kann die RMD Franz Prader GmbH bis zur Beendigung des  
            Verzuges die Erfüllung unserer Verpflichtungen aufschieben, eine angemessene Verlängerung der garantierten Lieferfrist in Anspruch nehmen, den noch
            offenen Kaufpreis fällig stellen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

7.4.     Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten noch
            ausstehenden Restbetrages ein.

7.5.     Wird nur ein Teil der Ware geliefert, ist dieser Teilbetrag zur Zahlung fällig.

7.6.     Im Verzugsfalle gelten 10% Verzugszinsen p.a. als vereinbart. Weiteres sind die dadurch anfallenden Inkasso- und Rechtsanwaltsspesen vom Käufer
            zu tragen.

       8. Eigentumsvorbehalt

8.1.      Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der
             RMD Franz Prader GmbH. Der Käufer hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen.   
             Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.

8.2.      Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der RMD Franz Prader GmbH jederzeit berechtigt, sein
             Eigentum auf Kosten des Käufers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Käufer verpflichtet.

8.3.      Die Aushändigung der Fahrzeugpapiere erfolgt nach restlosem Zahlungseingang.

       9. Kauf auf Abruf, Lieferung in Kommission

9.1.      ­Auf Abruf bestellte Waren gelten mit Ablauf der vereinbarten Frist auch ohne weitere Erklärung als gekauft.

9.2.      Wird die Ware an den Besteller in Kommission oder Probe geliefert, haftet dieser für jede Beschädigung und jeden Verlust der in seiner Verwahrung
             befindlichen Gegenstände.

     10. Gewährleistung und Schadenersatz

10.1.    Für neu gelieferte Waren leistet die RMD Franz Prader GmbH Gewähr nur für die Fehlerfreiheit in Material, Werkarbeit und Konstruktion.
             Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen angeordnet sind, ein Jahr.

10.2.    Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Mangel nicht unverzüglich (fünf Tage) schriftlich eingeschrieben gerügt wird.

10.3.    Im Gewährleistungsfall hat die RMD Franz Prader GmbH die Wahl, die mangelhafte Ware an Ort und Stelle zu verbessern, die mangelhafte Ware
             beziehungsweise deren Teile zu ersetzen oder uns die Ware oder Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden zu lassen. Für den Fall der Zurücksendung
             übernimmt der Käufer die Kosten und Gefahr des Transportes. Anfallende Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sowie Fahrtzeit und Fahrtkosten
             sind vom Käufer zu tragen.

10.4.    Auch im Gewährleistungsfalle ist der gesamte Werklohn vereinbarungsgemäß fällig. Hält der Käufer seine Verpflichtungen, insbesondere
             Zahlungsverbindlichkeiten nicht ein, braucht so lange keine Gewährleistung zu erfolgen.

10.5.    Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung selbst oder durch Dritte Veränderungen oder Mängelbehebungen an der
             gelieferten Ware vornimmt. Für seine dadurch entstandenen Kosten haben wir nur im Fall unserer schriftlichen Zustimmung aufzukommen.

10.6.    Stehen oder standen Gewährleistungsansprüche zu, kann hinsichtlich dieser Mängel kein Schadensersatz begehrt werden. Allfälliger Schadenersatz ist
             jedenfalls mit der Höhe des Verkaufspreises der mangelhaften Ware begrenzt. Ausgeschlossen ist auch der Ersatz für Folgeschäden aufgrund
             von Mängeln.

10.7.    Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen.

10.8.    Für Gebrauchtmaschinen wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn sie wird schriftlich vereinbart.

10.9.    Werden von der RMD Franz Prader GmbH Aufträge an Sub-Firmen bzw. Sub-Unternehmen vergeben, haften diese für eventuell von ihr verursachte
             Schäden. Unsere Verpflichtung beschränkt sich darauf, allfällige Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen das Sub-Unternehmen an den
             Käufer abzutreten.

     11. Produkthaftung

11.1.    Der Käufer ist verpflichtet, die Betriebsanleitung samt Sicherheitsbedingungen genauestens einzuhalten. Ihm ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder
             Zuwiderhandeln unsere Haftung für Schäden in jeder Hinsicht entfällt.

11.2.    Der Käufer verpflichtet sich, die unter Punkt 12.1 genannte Verpflichtung sowie den dort verankerten Haftungsausschluss bei Weiterverkauf zu
             vereinbaren, sowie dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtungen jedenfalls weiter überbunden werden. Bei Verstoß ist der Käufer zur vollkommenen
             Schadloshaltung uns gegenüber verpflichtet.

    12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

12.1.    Für Streitigkeiten aus einem Vertrag ist das Bezirksgericht Kitzbühel zuständig.

12.2.    Als Erfüllungsort für die Zahlung gilt unser Firmensitz in St. Ulrich am Pillersee, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort  
             erfolgt.

12.3.    Der mit der RMD Franz Prader GmbH geschlossene Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht österreichischem Recht.